Missio canonica

(lat. "kirchliche Sendung"). Katholisches Kirchenrecht: die Beauftragung mit einem priesterlichen oder verwaltungsmässigen Kirchenamt. Z. B. : die Verleihung der Weihegewalt durch Ordination.

(lat.) kirchliche Sendung, Lehrbefugnis

ist im kath. Kirchenrecht allgemein die Übertragung von Lehrbefugnissen an dazu befähigte Personen. Diakonen, Priestern und Bischöfen steht bereits im Rahmen ihres Amtes die Lehrgewalt zu, so dass die besondere Bedeutung der m. c. darin liegt, dass durch sie die Lehrbefugnis für einen bestimmten Bereich auch auf Laien übertragen werden kann, so z. B. Pastoralassistenten, Religionslehrern (Religionsunterricht) und Hochschullehrern (Lehrbefugnis). Die m. c. ist widerruflich, insbesondere bei Nichtübereinstimmung mit der kirchlichen Lehre oder Beanstandungen der privaten Lebensführung.




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