Laie(zu [griech.] laikos, zum Volk gehörig) ist allgemein der Nichtfachmann, im Kirchenrecht der einfache Gläubige im Gegensatz zum Kleriker (Klerus). Lit.: Jankowetz, K., Eheschließungsassistenz durch Laien, 2003
Weitere Begriffe : Absolutio ab instantia | Hauptpflicht | Wahlkampfkosten |
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