LandesoberbehördeDen obersten Landesbehörden unmittelbar nachgeordnete Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung, die — im Gegensatz zu den Landesmittelbehörden — für das gesamte Landes-gebiet zuständig sind (z. B. Landeskriminalamt).
Weitere Begriffe : öffentliche Armenkasse | Vollzugsplan | Tarifausschuss |
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