Landesmittelbehörde

Den obersten Landesbehörden unmittelbar nachgeordnete Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung, die — im Gegensatz zu den Landesoberbehörden — lediglich für einen Teil des Landesgebietes zuständig sind (z. B. die Bezirksregierungen bzw. die Regierungspräsidenten).




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