Landleihe

im Mittelalter die bäuerliche Bodenleihe (Grundleihe in den Städten). Sie trug anfänglich hofrechtlichen Charakter: der Bauer war auch in persönlicher Beziehung der hofherrschaftlichen Leihe unterworfen. Neben Abgaben oder Diensten von Grund und Boden schuldete er Abgaben aus persönlicher Abhängigkeit, wie z.B. eine jährliche Kopfsteuer. Seit dem 12. Jh. entwickelte sich infolge der inneren Kolonisation und der Erschliessung des Ostens eine freie Erbleihe ohne persönliche Abhängigkeit, bei der nur öffentliche Abgaben und Dienste geschuldet wurden.




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