Lasten

sind Zahlungspflichten, die sich aus dem Eigentum an einem Grundstück ergeben. Lasten, öffentliche.

Früchte, öffentliche Lasten.




Vorheriger Fachbegriff: Last | Nächster Fachbegriff: Lasten, öffentliche


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen