Lasten, öffentlicheverwaltungsrechtliche Verpflichtungen von Privatpersonen. Sie werden aufgrund gesetzlicher Vorschriften von der Verwaltung in Form von a) öffentlichen Leistungen und b) verwaltungsrechtlichen Dienstbarkeiten in Anspruch genommen. Zu a): Zu den Naturalleistungspflichten zählen z. B. die Pflichten zur Übernahme von Ehrenämtern, die Zeugenpflicht, Meldepflicht (Meldewesen), Wehrpflicht, Pflicht zur Hilfeleistung bei Katastrophen, Strassenreinigungspflicht. Zu den Geldleistungspflichten gehören z. B. alle öffentlichen Abgaben (Steuern, Zölle usw.), Verwaltungs- und Benutzungsgebühren; Schornsteinfeger. Zu b): Hierher zählen die Unterlassungs- und Duldungspflichten von Grundstückseigentümern hinsichtlich bestimmter Nutzungen öffentlicher Art, z. B. Duldung von Verkehrszeichen, Bauverbote und Baubeschränkungen.
Weitere Begriffe : Gewässer | Engelsehe | Wiederherstellung der ehelichen Gemeinschaft |
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