Laufbahnstrafen

(zur Abgrenzung von den Strafen des Strafrechts besser „gerichtliche Disziplinarmaßnahmen“) ändern den nach den laufbahn- und besoldungsrechtlichen Bestimmungen erreichten Status des Beamten oder Soldaten: Gehaltskürzung, Versagen des Aufsteigens im Gehalt, Einstufung in eine niedrigere Dienstaltersstufe, Dienstgradherabsetzung, Entfernung aus dem Dienstverhältnis. Sie können - anders als die einfachen Disziplinarmaßnahmen wie Verweis usw. - nur im förmlichen Disziplinarverfahren durch die Disziplinargerichte bzw. Wehrdienstgerichte verhängt werden.




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