Dienstverhältnis ist das Dienste betreffende Rechtsverhältnis. Im Privatrecht ist das D. ein Schuldverhältnis (Dienstvertrag, Arbeitsvertrag), wobei sich ein als freies D. begründetes Anstellungsverhältnis eines Vorstandsmitglieds bei Verlust der Organstellung nicht ohne Weiteres in ein Arbeitsverhältnis umwandelt. Im Verwaltungsrecht ist das Beamtenverhältnis ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis, für das besondere Regeln gelten. Lit.: Anders, F., Das Recht der freien Dienste, 2001; Söllner, A./Waltermann, R., Arbeitsrecht, 14. A. 2006
Weitere Begriffe : Effektengeschäft | Bildungsverwaltungsrecht | Monarchisches Prinzip |
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