Leerverkaufist der Verkauf eines Wirtschaftsguts (z. B. Wertpapier), das der Verkäufer noch gar nicht besitzt, von dem er aber hofft, es bei sinkenden Preisen (Kursen) bis zum Erfüllungszeitpunkt billiger erwerben zu können.
Weitere Begriffe : Stammrolle | Zwangsmietvertrag | Ablieferungspflicht |
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