Legislative

(lat.: legem ferre (Partizip: latum) = ein Gesetz vorschlagen); gesetzgebende Gewalt; wird von den Volksvertretungen (Parlamenten) des Bundes und der Länder ausgeübt; Gewaltenteilung.

(lat. lex Gesetz), gesetzgebende Gew alt, gesetzgebende Versammlung. Eine der drei Gewalten neben Exekutive, Verwaltung und Rechtsprechung (Gewaltenteilung).

gesetzgebende Gewalt.

([F.] Gesetzgebung) ist im gewaltengeteilten Staat die gesetzgebende Gewalt (Parlament).

gesetzgebende Gewalt.




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