Legitimität (lat.: legitimus = rechtmäßig, gesetzmäßig); die Rechtfertigung des Staates durch höhere Werte und Grundsätze im Unterschied zur formellen Gesetzmäßigkeit (Legalität). In e. w. S. die Übereinstimmung eines Verhaltens oder Zustandes mit einer behaupteten Wertordnung.
Weitere Begriffe : letztes Wort | Elektronisches Handelsregister | Erbschein, gemeinschaftlicher |
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