Lehenmittelalterliches Schutz- und Dienstverhältnis zwischen dem Landesherrn und seinem Lehnsmann (Vasallen), der als Lebensgrundlage Grundbesitz oder ein Amt zu lehen (= zu leihen) bekam; das L. verfestigte sich rasch zu praktisch vollem Eigentum; im 19. Jahrhundert beseitigt. Landleihe, Huldigung.
Weitere Begriffe : Handelsklassen | Komplementäre | Subjektstheorie |
MMnews
|