Legalität

(lat.: legalis = gesetzlich, gesetzmäßig); (formelle) Gesetzmäßigkeit; Übereinstimmung eines bestimmten Verhaltens mit dem geltenden Recht; Begriff wird jedoch häufig auch für eine nur formale Übereinstimmung mit dem -positiven Recht gebraucht.

legal.

([formelle] Gesetzmäßigkeit) ist die Übereinstimmung eines Verhaltens mit den Anforderungen der Rechtsordnung. Lit.: Pott, C., Die Außerkraftsetzung der Legalität, 1996; Erb, V., Legalität und Opportunität, 1999

bedeutet Gesetzmäßigkeit und bezeichnet die Übereinstimmung einer bestimmten Handlung oder Maßnahme mit dem geltenden Recht. Mitunter wird der Begriff aber auch für die Kennzeichnung einer „bloß formalen“ Übereinstimmung des staatlichen oder privaten Handelns mit dem positiven Recht verwendet; dabei kann trotz der formalen Gesetzmäßigkeit materielle Rechtswidrigkeit („legales Unrecht“) vorliegen (z. B. beim Rechtsmissbrauch oder beim Widerspruch einer Vorschrift zu höherrangigem Recht). Der L. wird oft der Begriff der Legitimität, d. h. die Frage nach der Rechtfertigung des Staates und seiner Rechtsordnung aus höheren Grundsätzen, entgegengestellt (überstaatliches Recht). Unter Legalitätskontrolle versteht man die Prüfung der Rechtmäßigkeit des Handelns einer Verwaltungsbehörde durch eine übergeordnete Behörde (Rechtsaufsicht) oder ein Gericht oder das Parlament.




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