Leichenschändungist kein Delikt i. S. des StGB. S. aber Leiche, unbefugte Wegnahme (Leichenentwendung) und Religionsvergehen (Störung der Totenruhe).
Weitere Begriffe : Bundesgebührenordnung für Rechtsanwälte | Asylverfahrensgesetz | Aberkennung (Verlust) von Rechten und Fähigkeiten |
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