Leistungen zur Eingliederung in Arbeitwerden ab dem 1. 1. 2005 nach dem SGB II gewährt (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz-Gesetze). Sie umfassen neben den Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III weitere Leistungen, die zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung, das Einstiegsgeld sowie Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (§ 16 SGB II).
Weitere Begriffe : Vollstreckungsverfahren | Bargebot | Prozesshandlungsvoraussetzung |
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