Leistungen zur Eingliederung in Arbeit

werden ab dem 1. 1. 2005 nach dem SGB II gewährt (Arbeitslosengeld II, Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz-Gesetze). Sie umfassen neben den Leistungen der Arbeitsförderung nach dem SGB III weitere Leistungen, die zur Eingliederung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in das Erwerbsleben erforderlich sind. Hierzu gehören insbesondere die Betreuung minderjähriger oder behinderter Kinder oder die häusliche Pflege von Angehörigen, die Schuldnerberatung, die psychosoziale Betreuung, die Suchtberatung, das Einstiegsgeld sowie Leistungen nach dem Altersteilzeitgesetz (§ 16 SGB II).




Vorheriger Fachbegriff: Leistungen | Nächster Fachbegriff: Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen