LeviratseheSchwagerehe. Sie war nach 5. Mose. 25,5ff. für die Juden vorgeschrieben: Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen ohne Kinder stirbt, so soll dessen Witwe nicht "einen fremden Mann draussen nehmen, sondern ihr Schwager soll ihr beischlafen und sie zum Weibe nehmen". Kinder aus solcher Ehe galten als gesetzliche Kinder und Erben des Verstorbenen.
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