Lex Dei quam praecepit Dominus ad Moysenallgemein bezeichnet als "collatio legum Mosaicarum et Romanarum": eine zu Anfang des 4. Jh.s von einem jüdischen Verfasser des römischen Westens herausgegebene Gegenüberstellung mosaischer und römischer Rechtssätze auf hauptsächlich strafrechtlichem Gebiet. Das Werk diente weniger der Rechtspraxis, vielmehr sollte es das römische Recht als aus der Gesetzgebung des Moses hervorgehend beweisen.
Weitere Begriffe : Kriegsbeschädigte | Genosse | Einheitliche Europäische Akte |
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