Lex commissoria Verfallsabrede, Verwirkungsklausel (Verfallsklausel): nach älterem römischen Recht sollte nach ihr das Pfandobjekt automatisch in das Eigentum des Pfandgläubigers übergehen, wenn der Schuldner nicht rechtzeitig zahlt. Wegen Gefahr der Ausbeutung wurde die Verfallsabrede im Jahre 320 von Kaiser Konstantin verboten.
Weitere Begriffe : Autobahnmaut | Haftung | General Agreement an Tariffs and Trade |
MMnews
|