lucida intervalla(lat.: "lichte Momente"), Zwischenstadien in denen sich der Zustand eines Geisteskranken so weit bessert, dass er, i. Gegensatz zur übrigen Zeit, geschäftsfähig ist (Geschäftsfähigkeit). Während der l.i. vorgenommene Rechtsgeschäfte sind wirksam, soweit nicht der Geisteskranke entmündigt ist; § 104 BGB. Wegen der strafrechtlichen Verantwortlichkeit Zurechnungsfähigkeit.
Weitere Begriffe : Gentlemen’s Agreement | Postdienstleistungen | konservativ |
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