Verantwortlichkeit ist menschliches Einstehenmüssen für einen Umstand. Im Strafrecht besteht eine V. für bestimmte Gefahrenquellen, die sich aus einem vorausgegangenen gefährlichen Tun ergibt. Sie begründet eine Garantenstellung. Im Schuldrecht bewirkt die V. für bestimmte Gefahrenquellen eine Verkehrssicherungspflicht. Ihre Verletzung kann eine Schadensersatzverpflichtung nach sich ziehen. Lit.: Honore, T., Responsibility and Fault, 1999; Kiss- ner, W., Die zivilrechtliche Verantwortlichkeit für Ad- hoc-Mitteilungen, 2003; Schlösser, J., Mittelbare individuelle Verantwortlichkeit im Völkerstrafrecht, 2004
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