Luftfahrtveranstaltungensind öffentliche Veranstaltungen von Wettbewerben oder Schauvorstellungen, an denen Luftfahrzeuge beteiligt sind. Zivile L. bedürfen einer Genehmigung (§§ 73 ff. LuftVZO). Für L. müssen Haftpflichtversicherungen abgeschlossen werden (§ 101 LuftVZO).
Weitere Begriffe : Atlantikrat | Diskriminierungsverbot im Arbeitsrecht | Polizeigewahrsam |
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