Luxussanierung

Bei einer Eigentumswohnung :

Die Wohnungseigentümergemeinschaft hat keine Beschlusskompetenz für "Luxussanierungen". Luxussanierungen sind dann anzunehmen, wenn die Modernisierungsmassnahmen eine Umgestaltung der Wohnanlage zur Folge haben, die deren bisherige Eigenart ändert, beispielsweise wenn ein Wintergarten angebaut wird oder ein Stockwerk aufgesetzt wird.

Von Luxussanierung spricht man dann, wenn die Massnahme nicht dem üblichen Durchschnitt von zwei Dritteln innerhalb einer örtlichen Umgebung beziehungsweise der Region entspricht.




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