Löschungsbewilligung Hin Unterfall der Eintragungsbewilligung. Sie ist regelmässig erforderlich, damit ein im Grundbuch eingetragenes Recht oder eine Verfügungsbeschränkung gelöscht wird (Löschung). Die L. muss von demjenigen erteilt werden, dessen Recht gelöscht werden soll. Hauptfall: Löschung einer getilgten Hypothek.
Weitere Begriffe : Non liquet | rechtfertigende Einwilligung | Lehrherrn |
MMnews
|