MädchennameDie Frau kann während der Ehe dem Mannesnamen, der zum Ehe- und Familienname wird, ihren M.n (nicht den Namen aus früherer Ehe) anhängen. Bei Ehescheidung und Eheaufhebung kann sie ihren M.n wieder annehmen. Die Namensänderung ist jeweils dem Standesbeamten gegenüber zu erklären.
Weitere Begriffe : Finanzmonopole | Deliktsänderungen | Pflegesatz |
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