Machtpyramideist im Verfassungsrecht die Art, den Staat bildlich darzustellen, bei der auf einer breiten Staatsbasis (Staatsvolk) ein schmalerer Staats unterbau (Staatsbedienstete) und auf diesem an der Spitze der Pyramide die Staatsführung (Einzelmensch, kleines Gremium) steht. Lehnsrecht mit Lehnspyramide Lit.: Zippelius, R., Allgemeine Staatslehre, 15. A. 2007
Weitere Begriffe : Kompensation von Rechtsfehlern | Bundesunmittelbare Sozialversicherungsträger | Faschismus |
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