Mandant

Auftraggeber. Bezeichnung eines Rechtsanwalts für eine von ihm vertretene Person. Den Vertrag, den er mit ihr hat, bezeichnet er als Mandat.

(lat. "der Anvertrauende"), Auftraggeber. Der Ausdruck ist vor allem gebräuchlich für den Auftraggeber des Rechtsanwaltes.

ist der Auftraggeber eines Rechtsanwalts. Zwischen beiden besteht ein Geschäfts- besorgungsvertrag. Der Rechtsanwalt hat umfangreiche Sorgfalts- und Aufklärungspflichten. Lit.: Spreng, N., Anwalt und Mandant, 2003

(lat.) = Auftraggeber, insbes. eines Rechtsanwalts.




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