Mancipatio

(lat. [F.] Manzipation, Handgreifung) ist im römischen Recht für zahlreiche Geschäfte (z. B. Übertragung einer Sache, Adoption, Mitgift u. a.) der wichtige Formalakt (Libralgeschäft), bei dem ein Mensch (Erwerber) eine handgreifbare Sache ([lat.] res [F.] mancipi) eines anderen Menschen (Veräußerer) vor 5 Zeugen und einem Waagehalter unter Zuwägenlassen des realen Gegenwerts in Erz ergreift. Lit.: Kaser, M., Römisches Privatrecht, 18. A. 2005




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