Mandatur(lat.), Beauftragung. Durch die M. erteilt der Mandant (Auftraggeber) dem Mandatar (Beauftragten) das Mandat (den Auftrag). Die M. ist also ein rechtsgeschäftlicher Vorgang.
Weitere Begriffe : Auspuffgeräusch | Schlingenlegen | Bewerbungsverfahrensanspruch |
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