mangelhafte Dienstaufsicht

Im Wehrstrafgesetz (WStG) ist die mangelhafte Dienstaufsicht ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Vorgesetzten erfasst (§ 41 WStG).

mangelhafte Dienstaufsicht.




Vorheriger Fachbegriff: Mangelfolgeschaden | Nächster Fachbegriff: Mangelhaftigkeit


Status der Seite: Auf aktuellem Stand. Nach Überprüfung freigegeben.

 


 


 

 

MMnews

 

Copyright 2023 Rechtslexikon.net - All rights reserved. Impressum Datenschutzbestimmungen Nutzungsbestimmungen