mangelhafte Dienstaufsicht Im Wehrstrafgesetz (WStG) ist die mangelhafte Dienstaufsicht ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Vorgesetzten erfasst (§ 41 WStG).
Weitere Begriffe : Berechtigung im Verwaltungsrecht | Mietschulden | Hupen von Kraftfahrzeugen |
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