Mankogelddie Geldsumme, die einem Arbeitnehmer, dem Kassentätigkeiten zugewiesen sind (z.B. Kassierer, Verkaufsangestellte), als Ausgleich gezahlt wird, wenn sich Fehlbeträge ergeben, die er verschuldet und für die er daher einzustehen hat. Die Zahlung erfolgt meist aus einem sog. Mankofonds. Mankohaftung.
Weitere Begriffe : Krankenhausvertrag | Onkelehe | Vollzugsleiter |
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