Markscheider der im bergbaulichen Vermessungsdienst tätige Ingenieur. Die Grenzlinie eines verliehenen Grubenfeldes ist die Markscheide. Landesgesetze können das Gewerbe des Markscheiders konzessionspflichtig machen (z.B. preussische Markscheider-Ordnung).
Weitere Begriffe : Zugang einer Willenserklärung | Haftungsersetzungsprinzip | Preisvergleich |
MMnews
|