Vermessungswesen

Für das öffentliche V. zu unterscheiden sind die Aufgabenbereiche Landesvermessung (u. a. geodätische Daten, topographische Landesaufnahme, Luftbildarchive) und Katasterwesen (Liegenschaftskataster, Grenzfeststellung, Abmarkung u. a.; zu Einzelheiten s. Grenzregelung bei Grundstücken). Das V. wird nach Maßgabe der Vermessungs- und Katastergesetze der Länder vornehmlich von den Landesvermessungsämtern, von staatlichen oder kommunalen Vermessungs- und Katasterämtern sowie nach landesrechtlichen Berufsordnungen von freiberuflich tätigen, öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren wahrgenommen, einzelne Aufgaben auch von den Flurbereinigungsämtern, der Deutschen Bahn AG und der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes. Die Vermessung unterirdischer Grubenbaue ist Aufgabe der Markscheider, deren Berufsrecht auf Grund des BundesbergG (Bergrecht) geregelt ist. Das private Vermessungswesen befasst sich überwiegend mit Ingenieurvermessungen, die durch erwerbswirtschaftlich tätige Vermessungsbüros ausgeführt werden.




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