Marktbeherrschendes UnternehmenAis marktbeherrschend wird ein Unternehmen angesehen, das für eine bestimmte Art von Waren oder gewerblichen Leistungen keinem oder keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist, § 22 GWB. Missbräuchliche Ausnutzung dieser Stellung führt zum Einschreiten der Kartellbehörde. Kartellgesetz.
Weitere Begriffe : Gehilfenverhältnis | Landessozialrichter | Schlussvortrag |
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