MarktfriedeMit der Entstehung des Marktes im Mittelalter (durch Verleihung des Marktrechts durch den König) war der M. verbunden. Er wurde durch die eigene Marktgerichtsbarkeit geschützt. Während in ältester Zeit der Fremde für rechtlos galt, milderte das Gastrecht diese Härte: Fremde, die heimische Märkte besuchten, wurden durch den M.n geschützt. Das Wahrzeichen des M.ns war das Marktkreuz, später in Norddeutschland der Roland (so in Bremen), der ursprünglich ein Standbild des Inhabers der Marktgerichtsbarkeit war.
Weitere Begriffe : Erstattung von Krankenbehandlungskosten | delicta commissiva per omissionem | Berufsrichter |
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