Marktrecht Mit der Entwicklung der Städte im Mittelalter war die Entstehung eines bes. M.s auf das engste verbunden. Dieses wurde vom König verliehen. Mit ihm verband sich ein bes. Friede (Marktfriede), regelmässig Marktzoll und Münzrecht, ferner die Befugnis, in Marktsachen bei Königsbann zu richten. Marktherr war der Stadtherr, der zugleich Gerichtsherr war.
Weitere Begriffe : Unvererbliche Rechte | Fiduziant fiduziarisch | Scheckerklärung |
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