Marktmiete

ist die sich durch Angebot und Nachfrage am freien Wohnungsmarkt bildende Miete. Sie gilt nach dem Abbau der Wohnungszwangswirtschaft für die freifinanzierten und steuerbegünstigten Wohnungen (im Gegensatz zur Kostenmiete im sozialen Wohnungsbau), ebenso für alle gewerblichen Räume.




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