Mehrehedie gleichzeitige Ehe eines Mannes mit mehreren Frauen. Die M. ist insbes. in mohammedanischen Staaten erlaubt, in den meisten anderen Staaten verboten. Doppelehe.
Weitere Begriffe : Pflicht zur Amtsverschwiegenheit | Entscheidung nach Lage der Akten | Landwirtschaftskammer |
MMnews
|