Doppelehe

Bigamie.

(Bigamie). Wer eine neue Ehe eingeht, bevor seine bisherige Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist, kann mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren bestraft werden. § 171 StGB. Für eine D. besteht ein Eheverbot.

(§ 172 StGB) ist im Familienrecht die Ehe, die jemand schließt, obwohl er verheiratet ist oder die jemand mit einem Verheirateten schließt. Sie ist strafbar (Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe). Im Privatrecht besteht das Eheverbot der D. (§ 1306 BGB), das einen Eheaufhebungsgrund darstellt (§§ 13141, 1306 BGB).

Familienrecht: Eheverbote.

Bigamie, Eheverbote, Eheaufhebung.




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