Mehrheitswahl
Wahlsystem, bei dem gewählt ist, wer die absolute oder relative Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint (Stichwahl). Die M. bringt i.d.R. klare Entscheidungen und erlaubt dem Stimmberechtigten eine Persönlichkeitsentscheidung, kann aber unter Umständen erhebliche Teile der Stimmberechtigten von einer Repräsentation ausschliessen (Beispiel: in 100 Wahlkreisen erzielt Partei A im Durchschnitt 60 % der Stimmen, Partei B 40 %, Partei B erzielt aber nur in 10 Wahlkreisen die Mehrheit, Mandatsverteilung daher 90:10). In Deutschland, Österreich und der Schweiz wird i.d.R. der Verhältniswahl, auch in Verbindung mit Elementen einer Persönlichkeitswahl, der Vorzug gegeben. Mehrstimmenwahlrecht.
Wahlrecht.
Mehrheitswahlrecht
Wahlsystem, bei dem das Wahlgebiet in so viele Wahlkreise eingeteilt wird, wie Sitze im Parlament zu vergeben sind. In jedem Wahlkreis wird ein Kandidat gewählt (deswegen auch Persönlichkeitswahl).
Bei der absoluten Mehrheitswahl siegt, wer mehr als 50% der abgegebenen Stimmen in seinem Wahlkreis auf sich vereinigt. Gelingt dies keinem Kandidaten, muss eine Stichwahl erfolgen (so z.B. in Frankreich). Bei der relativen Mehrheitswahl (so in Großbritannien) ist gewählt, wer mehr Stimmen als jeder andere Mitbewerber in seinem Wahlkreis erhält. Die Mehrheitswahl führt zwar regelmäßig zu stabilen Regierungsverhältnissen, benachteiligt aber Minderheiten. Gegenteil der Mehrheitswahl ist die Verhältniswahl. Mehrrechtsstaat: Staat mit verschiedenen Teilrechtsordnungen (interlokales Privatrecht, interpersonales Privatrecht). Mit der international-privatrechtlichen Verweisung steht das anzuwendende Privatrecht noch nicht fest.
Bei der M. ist die Person gewählt, die in einem Wahlkreis die (absolute oder relative) Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält. M. ist gleichbedeutend mit Persönlichkeitswahl und steht im Gegensatz zur Verhältniswahl (Listenwahl). Als Hauptvorzüge der M. wird angesehen, dass kleinere Parteien weitgehend ausgeschaltet werden und damit klare Mehrheitsverhältnisse in der gewählten Körperschaft zu erwarten sind. Als Hauptnachteil der M. gilt, dass sie die Mehrheitsverhältnisse oft ungenau, im Extremfall sogar verzerrt widerspiegelt, und dass sie u. U. zahlenmäßig kleinere, aber politisch bedeutsame Gruppen von der Mitarbeit im Parlament ausschließt. Häufig wird daher versucht, M. und Verhältniswahl zu kombinieren, etwa durch das System der für eine Liste abzugebenden Zweitstimme (wie z. B. bei der Wahl zum Bundestag).
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