Mehrstimmenwahlrechtist ein Wahlsystem mit Mehrstimmgebung; der Wähler hat die Möglichkeit, so viele Stimmen abzugeben, wie Abgeordnete im Wahlkreis zu wählen sind; das M. kann sehr unterschiedlich ausgestaltet sein, z. B. kann der Wähler kumulieren (Stimmen werden auf einen oder mehrere Kandidaten gehäuft), panaschieren oder seine Stimmen nach Präferenzen vergeben (Wähler versieht dabei die Kandidaten mit Nummern, die der Reihenfolge entspricht, in der er die Kandidaten gewählt sehen möchte).
Weitere Begriffe : Priester | Berner Übereinkunft | Wettbewerbsabrede |
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