MetropolitIn der kath. Kirche Leiter einer Kirchenprovinz. Dieses Amt ist mit einer bestimmten Diözese verbunden, die die Bezeichnung Erzdiözese führt. Als deren Leiter führt der M. den Titel Erzbischof. In den übrigen Diözesen seiner Kirchenprovinz (Suffragandiözesen) hat der M. nur ein Aufsichtsrecht, im Übrigen aber keine Leitungsgewalt.
Weitere Begriffe : Gemeinschaftspatent | Vertrauensmann | Lebensmittel- und Futtermittelüberwachung |
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