mildtätige Zweckebestehen in der selbstlosen Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind, oder die wirtschaftlich bedürftig sind. Eine Entgeltlichkeit einer mildtätigen Zuwendung schließt die Mildtätigkeit nicht aus, jedoch darf die Zuwendung nicht nur wegen des Entgeltes erfolgen. Mildtätige Zwecke werden durch steuerliche und außersteuerliche staatliche Begünstigungen gefördert. Wegen der Einzelheiten dieser Begünstigungsmaßnahmen Gemeinnützigkeit.
Weitere Begriffe : Einberufung | Tarifvertragsnachwirkungen | unabwendbar |
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