Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken

Im Wehrstrafgesetz (WStG) ist der Missbrauch der Befehlsbefugnis zu unzulässigen Zwecken ein Straftatbestand der militärischen Straftaten, welcher eine Pflichtverletzung des Vorgesetzten erfasst (§ 32 WStG).




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