Siehe auch: Bürgschaft ist die Bürgschaft mehrerer für dieselbe Verbindlichkeit eines Hauptschuldners. Sie ist eine besondere Gestaltungsform der Bürgschaft (§§ 765 ff. BGB). Die Mitbürgen haften als Gesamtschuldner (§ 769 BGB).
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Weitere Begriffe : Entschädigung (DDR-Unrecht) | Ausschließungsbeschluss | Kinder-Krankengeld
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