Mitfahrerzentrale

vermittelt öffentlich die Mitnahme von Personen in Personenkraftwagen gegen Kostenbeteiligung. Falls das Entgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt, ist gemäss Bundesverfassungsgerichtsbeschluss die Mitnahme erlaubt und nicht genehmigungspflichtig.

wird ein Gewerbebetrieb genannt, der die Beförderung von Personen in PKW gegen Kostenbeteiligung vermittelt. Die Vermittlung bedarf keiner Genehmigung nach dem PersonenbeförderungsG, soweit das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt (§ 1 II PBefG).




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