Personenkraftwagensind vierrädrige Kfz., die nach ihrer Bauart und Einrichtung zur Personenbeförderung eingerichtet und bestimmt sind, aber zum Unterschied von Omnibussen höchstens 8 Fahrgastsitzplätze haben. Sie unterliegen den allg. Vorschriften für Kraftfahrzeuge; vgl. insbes. Gefährdungshaftung, Straßenverkehrshaftung, Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung, Zulassung von Kfz.; Fahrerlaubnis, Personenbeförderung, Taxi. Über die Geschwindigkeitsbegrenzung Fahrgeschwindigkeit.
Weitere Begriffe : protestatio | Namenspapier | Verschwiegenheitspflicht |
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