Molaübliche Bezeichnung für Fahrräder mit Hilfsmotor; kann ohne Fahrerlaubnis auf öffentlichen Strassen (Wegerecht) geführt werden, wenn die Höchstgeschwindigkeit nicht höher als 25 km/h ist u. die Drehzahl des Motors hierbei 4500 U/Min. nicht übersteigt (§ 4 StrassenverkehrszulassungsO). Unter diesen Voraussetzungen beträgt das Mindestalter der Mofaführer 15 Jahre (§ 7 StrassenverkehrszulassungsO).
Weitere Begriffe : Verteidigung | Wohlfahrtspflege | „Trittbrettfahrer“ |
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