Monopolmissbrauch

Der Missbrauch einer Monopolstellung die z.B. Bundesbahn und Bundespost (Staatsmonopole) oder private marktbeherrschende Unternehmen und Unternehmenszusammenschlüsse (Kartell) einnehmen, ist sittenwidrig und kann nach § 826 BGB zum Schadensersatz wegen unerlaubter Handlung verpflichten. Unlauterer Wettbewerb.




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