MonopolkommissionDie M. ist eine unabhängige Kommission zur Beratung der Bundesregierung in wettbewerbspolitischen Fragen (§§ 44-47 GWB). Sie besteht aus 5 Mitgliedern, die auf Vorschlag der BReg. vom BPräs. berufen werden. Sie entscheidet mit Mehrheit; Minderheitsvoten sind möglich. Sie erstellt alle 2 Jahre ein Gutachten zur Entwicklung der Unternehmenskonzentration in Deutschland, in dem sie die Anwendung der Regeln zur Fusionskontrolle würdigt und zu sonstigen wettbewerbspolitischen Fragen Stellung nimmt. Sie kann im Auftrag der BReg. und im eigenen Ermessen weitere Gutachten erstellen. Die M. gibt eine Stellungnahme ab, bevor der Bundesminister für Wirtschaft über einen Antrag auf Ministererlaubnis entscheidet.
Weitere Begriffe : Landrat | Durchlaufende Posten | Befähigung zum höheren Verwaltungsdienst |
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